OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 22.05.1996 (20 W 7/96) - DRsp Nr. 1997/4394
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 22.05.1996 - Aktenzeichen 20 W 7/96
DRsp Nr. 1997/4394
1. In Personensorgeangelegenheiten (hier: Entzug der elterlichen Sorge nach § 1666BGB) sind Kinder ab einem Alter von etwa drei Jahren persönlich anzuhören.2. Leben Kinder bereits seit einem Jahr bei Pflegeeltern, so ist auch deren Anhörung in Betracht zu ziehen.3. Die unterlassene Anhörung eines Kindes führt regelmäßig zur Zurückverweisung.