1. Die Beschwerde der Eltern gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 22.3.2023 wird als unzulässig verworfen.
2. Kosten und Auslagen für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
I.
Die Beschwerdeführer sind Eltern zweier 2021 und 2019 geborener Kinder. Sie sind nicht verheiratet. Der Kindesvater hat die Vaterschaft anerkannt, eine gemeinsame Sorgeerklärung ist nicht abgegeben worden.
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