OLG Hamburg: Leitlinien

Vorbemerkungen

Die Unterhaltsleitlinien des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, Stand 01.01.2008, gelten - mit Ausnahme der Nr. 11.2. (Zahl der Unterhaltsberechtigten), Nr. 15.2. (Unterhaltsbedarf Ehegattenunterhalt) und Nr. 22.1 (zusammenlebende Ehegatten) der Leitlinien und der Unterhaltsbeträge gem. dem Anhang I - über den 01.01.2010 hinaus unverändert fort. Eine Neufassung der Leitlinien ist nach Abstimmung zwischen den Oberlandesgerichten für Mitte 2010 vorgesehen.

Die Familiensenate des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist. 

Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle [Stand 01.01.2010] ist eingearbeitet. Die Erläuterungen werden durch nachfolgende Leitlinien ersetzt. 

Soweit darin auf die Unterhaltstabelle (Anhang I der Leitlinien, Stand 01.01.2010) verwiesen wird, ist für die Zeit ab 01.01.2010 die nachfolgende Tabelle maßgeblich, deren Tabellensätze identisch sind mit den ab 01.01.2009 geltenden Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle.