OLG Hamm, vom 02.12.1986 - Aktenzeichen 1 WF 548/86
DRsp Nr. 1992/8920
a-b. Kein Zustimmungserfordernis für Verfügungen (Gesamtvermögensgeschäfte), die erst nach rechtskräftiger Scheidung vorgenommen werden,(b) auch nicht im Falle eines nach diesem Zeitpunkt, aber vor Erhebung einer Ä isolierten Ä Zugewinnausgleichsklage gestellten Antrags auf Teilungsversteigerung eines im Miteigentum der (früheren) Eheleute stehenden Grundstücks.
Normenkette:
BGB § 1365 Abs.1;
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