OLG Hamm, vom 07.04.1989 - Aktenzeichen 10 UF 107/89
DRsp Nr. 1992/8748
a. Internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts für die Regelung der elterlichen Sorge für ein Kind getrennt lebender türkischer Eltern mit Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland;b. kein Eingriff in ein gesetzliches Gewaltverhältnis im Sinne von Art. 3 MSA.