OLG Hamm - 24.07.1989 (15 W 234/89) - DRsp Nr. 1996/17187
OLG Hamm, vom 24.07.1989 - Aktenzeichen 15 W 234/89
DRsp Nr. 1996/17187
In den Verfahren über einen Antrag der Mutter eines nichtehelichen Kindes nach §§ 1707, 1706 Nr. 1, 2 BGB, die die Personen- und Vermögenssorge für das Kind zum Gegenstand haben (vgl. § 1706BGB), ist die Mutter als sorgeberechtigter Elternteil nach § 50a Abs. 1 S. 2, nicht nach Abs. 2, anzuhören.