Auf die Berufung des Klägers wird das am 24. Juli 2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Warendorf abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt,
1.
an den Kläger 594,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz seit dem 30. Dezember 2005 zu zahlen;
2.
weitere 58,81 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über
dem Basiszinssatz seit dem 30. Dezember 2005 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits – einschließlich der Kosten des
Revisionsverfahrens – trägt der Beklagte.
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