OLG Hamm - Beschluß vom 11.05.1998 (6 WF 481/97) - DRsp Nr. 1999/1235
OLG Hamm, Beschluß vom 11.05.1998 - Aktenzeichen 6 WF 481/97
DRsp Nr. 1999/1235
1. Betreut der vollschichtig arbeitende unterhaltspflichtige Ehegatte zwei minderjährige Kinder der Parteien, so ist ihm neben dem Vorwegabzug des Tabellenunterhalts für die beiden Kinder ein Betreuungsbonus zu gewähren, dessen Höhe von den Umständen des Einzelfalles abhängt (hier: mindestens die 460 DM, die bis zur Selbstbehaltsgrenze von 1.500 DM noch für den Ehegattenunterhalt zur Verfügung gestanden hätten). 2. Es kommt nicht in Betracht, dem Unterhaltspflichtigen die Hälfte des Einkommens anrechnungsfrei zu belassen.
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