OLG Hamm - Beschluß vom 20.02.1998 (5 UF 169/97) - DRsp Nr. 1999/1247
OLG Hamm, Beschluß vom 20.02.1998 - Aktenzeichen 5 UF 169/97
DRsp Nr. 1999/1247
1. Für die Hausratsteilung gilt nach Art.17 Abs. 1, 14EGBGB das Heimatrecht der Parteien (hier: mazedonisches Recht). 2. Das mazedonische Recht kennt die Hausratsteilung nicht.
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