OLG Hamm - Beschluß vom 21.03.1997 (5 WF 24/97) - DRsp Nr. 1998/16697
OLG Hamm, Beschluß vom 21.03.1997 - Aktenzeichen 5 WF 24/97
DRsp Nr. 1998/16697
Gegen ein Partei, die ohne ihren Anwalt, dessen ordnungsgemäße Ladung nicht festgestellt werden kann, Erklärungen im Termin nicht abgibt, kann ein Zwangsgeld nach § 33FGG wegen der Verhinderung eines Umgangsrechts der anderen Partei nicht verhängt werden, da ansonsten der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletzt würde.