OLG Hamm - Beschluß vom 28.02.1992 (10 WF 9/92) - DRsp Nr. 1995/6984
OLG Hamm, Beschluß vom 28.02.1992 - Aktenzeichen 10 WF 9/92
DRsp Nr. 1995/6984
1. Die Beiordnung eines Rechtsanwaltes im Rahmen der Prozeßkostenhilfe ist nicht erforderlich im Sinne des § 121 Abs. 2 S. 1 ZPO, wenn sich die Parteien bereits vor Einleitung eines isolierten Sorgerechtsverfahrens über die elterliche Sorge für das schon 16-jährige Kind geeinigt haben und die Partei dem Sorgerechtsantrag des Antragstellenden nur noch zustimmt.
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