OLG Hamm - Beschluß vom 28.02.1992
10 WF 9/92
Normen:
ZPO § 121 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
FamRZ 1992, 1447

OLG Hamm - Beschluß vom 28.02.1992 (10 WF 9/92) - DRsp Nr. 1995/6984

OLG Hamm, Beschluß vom 28.02.1992 - Aktenzeichen 10 WF 9/92

DRsp Nr. 1995/6984

1. Die Beiordnung eines Rechtsanwaltes im Rahmen der Prozeßkostenhilfe ist nicht erforderlich im Sinne des § 121 Abs. 2 S. 1 ZPO, wenn sich die Parteien bereits vor Einleitung eines isolierten Sorgerechtsverfahrens über die elterliche Sorge für das schon 16-jährige Kind geeinigt haben und die Partei dem Sorgerechtsantrag des Antragstellenden nur noch zustimmt.