OLG Hamm - Urteil vom 10.02.1998 (3 UF 199/97) - DRsp Nr. 1999/4761
OLG Hamm, Urteil vom 10.02.1998 - Aktenzeichen 3 UF 199/97
DRsp Nr. 1999/4761
Lebt der unterhaltsberechtigte Ehegatte mit einem neuen Partner in einer kleinen Wohnung (hier: 53 Quadratmeter) zusammen und ist zudem noch berufstätig, dann sind ihm keine fiktiven Beträge wegen der Versorgung des neuen Partners zuzurechnen, wenn angesichts der kleinen Wohnung solche Versorgungsleistungen nur als geringfügig zu veranschlagen sind.