OLG Hamm - Urteil vom 18.03.1998 (12 UF 97/97) - DRsp Nr. 1999/1243
OLG Hamm, Urteil vom 18.03.1998 - Aktenzeichen 12 UF 97/97
DRsp Nr. 1999/1243
Bezieht der unterhaltsberechtigte Ehegatte Pflegegeld nach der Pflegestufe II, so ist dieses nicht in die Unterhaltsberechnungen einzubeziehen, auch wenn die tatsächlich geleisteten Pflegedienste (hier: durch Freundinnen und die Mutter) nicht oder nur in geringem Umfang vergütet werden. Entscheidend ist, daß Hilfeleistungen benötigt wurden, für die das gezahlte Pflegegeld aufzuwenden gewesen wäre.