OLG Hamm: Leitlinien

Vorbemerkung

Die Leitlinien sind von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Hamm erarbeitet worden, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten OLG-Bezirk zu erzielen. Sie stellen keine verbindlichen Regeln dar - das verbietet sich schon mit Rücksicht auf die richterliche Unabhängigkeit - und sollen dazu beitragen, angemessene Lösungen zu finden, ohne den Spielraum einzuengen, der erforderlich ist, um den jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls gerecht zu werden.

Die vorliegende Fassung knüpft an die Leitlinien 2003 an und wurde nur im Hinblick auf gesetzliche Änderungen sowie neue Regelbeträge, Selbstbehalte und Bedarfsätze ergänzt bzw. geändert. Eine umfassende Überarbeitung soll erst im Zusammenhang mit der angekündigten Reform des Unterhaltsrechts erfolgen. Änderungen gegenüber den Leitlinien 2003 sind durch eine senkrechte Linie neben dem Text gekennzeichnet. Um eine einfachere Handhabung zu gewährleisten und die Vergleichbarkeit der Ausführungen der verschiedenen Oberlandesgerichte zu den einzelnen Grundsätzen zu erleichtern, liegt unverändert die unter allen Oberlandesgerichten besprochene bundeseinheitliche Struktur der Leitlinien zugrunde. Soweit unter einzelnen Ziffern keine Ausführungen enthalten sind, soll zu dem entsprechenden Punkt zur Zeit keine Aussage gemacht werden.

Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen