OLG Naumburg: Leitlinien

Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Naumburg verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall, um in praktisch bedeutsamen Unterhaltsfragen zu einer möglichst einheitlichen Rechtsanwendung zu gelangen. Die Angemessenheit des Ergebnisses bleibt in jedem Einzelfall zu überprüfen.

Die Leitlinien beruhen formell auf der bundeseinheitlichen Leitlinienstruktur und folgen inhaltlich im Wesentlichen, mit Abweichungen im Detail, den Süddeutschen Leitlinien. Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle - ohne Bedarfskontrollbetrag und vierte Altersstufe - und der Berliner Tabelle als Vortabelle ist als Anlage eingearbeitet. Die Anmerkungen zu den jeweiligen Tabellen werden durch die nachfolgenden Leitlinien ersetzt.

I. Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es sich um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt handelt und ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit andererseits geht.

Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht identisch mit dem Einkommen im steuerrechtlichen Sinne.

1. Geldeinnahmen

1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschl. Renten und Pensionen

Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie anderer Zulagen.

1.2 Unregelmäßiges Einkommen