I.
Die Parteien streiten in zweiter Instanz noch um die Höhe des Trennungsunterhalts, den die Klägerin in erster Instanz in Höhe von 1.170 DM monatlich geltend gemacht hatte, und die Frage, ob Trennungs- und Kindesunterhalt schon ab dem 01.12.1996 verlangt werden kann.
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