OLG Karlsruhe - Beschluß vom 01.09.1997
16 WF 118/96
Normen:
ZPO § 114 ;
Fundstellen:
FamRZ 1998, 485

OLG Karlsruhe - Beschluß vom 01.09.1997 (16 WF 118/96) - DRsp Nr. 1999/1299

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 01.09.1997 - Aktenzeichen 16 WF 118/96

DRsp Nr. 1999/1299

Zwar wird man in Fällen, in denen ein Scheidungsantrag zurückgenommen worden ist, PKH für einen neuen Scheidungsantrag nicht schon wegen Mutwilligkeit versagen können. Anders ist die Situation aber dann, wenn der Scheidungsantrag ohne Versöhnung und bei fortbestehender Zerrüttung der Ehe zurückgenommen wird. In diesem Fall wird man das PKH-Gesuch für den erneuten Scheidungsantrag als mutwillig zurückweisen müssen.

Normenkette:

ZPO § 114 ;
Fundstellen
FamRZ 1998, 485