I.
Die Parteien sind seit Dezember 1995 getrenntlebende Eheleute, aus deren Ehe die Kinder und hervorgegangen sind. Die Kinder lebten nach der Trennung zunächst beide im Haushalt der Antragstellerin/Kindesmutter und später im Haushalt des Antragsgegners/Kindesvaters. Seit Ende Juni 1996 lebt bei der Kindesmutter und - mit Ausnahme von vier Wochen im August/September 1996 - beim Kindesvater.
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