OLG Karlsruhe - Beschluß vom 02.09.1997 (16 WF 8/97) - DRsp Nr. 1999/1298
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 02.09.1997 - Aktenzeichen 16 WF 8/97
DRsp Nr. 1999/1298
Auch die Rückzahlung einer noch nicht fälligen Darlehnsschuld und die dadurch herbeigeführte Kostenarmut ist eine Verhalten, das im allgemeinen nach Einleitung eines Verfahrens nicht zur Bewilligung von PKH, d.h. zur Inanspruchnahme von Mitteln der Allgemeinheit für die eigene Prozeßführung, führen kann.