OLG Karlsruhe - Beschluß vom 12.07.1996
11 Wx 59/96
Normen:
BGB § 1836, § 1908i Abs. 1 ; BSHG § 2 Abs. 1, § 88 Abs. 2 ; FGG § 20 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BtPrax 1996, 230
FGPrax 1996, 186
NJWE-FER 1997, 12

OLG Karlsruhe - Beschluß vom 12.07.1996 (11 Wx 59/96) - DRsp Nr. 1997/674

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 12.07.1996 - Aktenzeichen 11 Wx 59/96

DRsp Nr. 1997/674

Richtig ist zwar, daß die Minderung des nicht durch § 88 Abs. 2 BSHG geschützten Vermögens des Betreuten durch eine Bewilligung einer Vergütung an den Betreuer den Interessen des Sozialhilfeträgers zuwiderläuft, weil dieser im Umfang der Vermögensminderung die Gewährung von Sozialhilfe nicht mehr unter Berufung auf das Nachrangprinzip nach § 2 Abs. 1 BSHG versagen kann. Das reicht indessen nicht aus, die Möglichkeit der Verletzung eines subjektiven Rechts des Sozialhilfeträgers im Sinne von § 20 Abs. 1 FGG zu bejahen und diesem ein eigenes Recht zur Beschwerdeeinlegung gegen die Vergütungsbewilligung zu geben.

Normenkette:

BGB § 1836, § 1908i Abs. 1 ; BSHG § 2 Abs. 1, § 88 Abs. 2 ; FGG § 20 Abs. 1 ;
Fundstellen
BtPrax 1996, 230
FGPrax 1996, 186
NJWE-FER 1997, 12