I.
Die am 12.02.1942 geborene Antragstellerin/Ehefrau und der am 19.05.1940 geborene Antragsgegner/Ehemann haben am 03.11.1961 die Ehe geschlossen, aus der zwei in den Jahren 1963 und 1964 geborene Kinder hervorgegangen sind. Im Oktober 1965 hat der Ehemann einen Verkehrsunfall erlitten; er ist seitdem querschnittsgelähmt und bezieht seit November 1965 Erwerbsunfähigkeitsrente von der LVA Baden. Der Ehemann, der zunächst zu Hause von der Ehefrau versorgt wurde, lebt seit 1986 oder 1987 in einem Pflegeheim. Die Ehefrau ist seit August 1991 berufstätig.
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