B. Für Anrechnung von Zuwendungen (Versorgungsleistungen) des neuen, nichtehelichen Lebenspartners und der Versorgungsleistungen für diesen bei der Ermittlung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs vgl. BGH, FamRZ 1989, 487. Auf diese Entscheidung des BGH nimmt OLG Koblenz Bezug. Anderer Ansicht: OLG Celle, FamrZ 1993, 352
C. Der nichteheliche Lebensgefährte haftet vorrangig analog §
C. Zur Möglichkeit einer entsprechenden Anwendung des §
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