OLG Koblenz - Urteil vom 02.07.1999 (11 UF 1154/98) - DRsp Nr. 2000/6766
OLG Koblenz, Urteil vom 02.07.1999 - Aktenzeichen 11 UF 1154/98
DRsp Nr. 2000/6766
Unterhält die Ehefrau während der Ehe über mehrere Jahre hinweg ein intimes Verhältnis zu einem gemeinsamen Freund der Familie, führt dies nach § 1579 Nr. 6 BGB auch dann zu einer Verwirkung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt, wenn dieses Verhältnis vor der Trennung der Parteien endet und erst nach der Trennung der Parteien wieder auflebt.