OLG Köln - Beschluß vom 05.04.1995 (26 WF 1/95) - DRsp Nr. 1995/7778
OLG Köln, Beschluß vom 05.04.1995 - Aktenzeichen 26 WF 1/95
DRsp Nr. 1995/7778
»Keine Präklusion mit Vorbringen, das bereits Gegenstand eines Prozeßkostenhilfegesuchs zur Durchführung einer Anschlußberufung gegen das abzuändernde Urteil war, wenn die Hauptberufung des Gegners zurückgenommen worden ist (Fortführung von BGH NJW 1986, 383 f.).«