OLG Köln - Beschluß vom 05.05.1995
16 Wx 72/95
Normen:
BGB § 1836 Abs. 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 1995, 287

OLG Köln - Beschluß vom 05.05.1995 (16 Wx 72/95) - DRsp Nr. 1995/10135

OLG Köln, Beschluß vom 05.05.1995 - Aktenzeichen 16 Wx 72/95

DRsp Nr. 1995/10135

»Dem Gesetz kann kein "Regelstundensatz" für die Vergütung hauptberuflicher Betreuer entnommmen werden. Die Vergütung ist vielmehr individuell nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles unter Berücksichtigung des konkreten Arbeitsaufwandes zu bemessen. Ob der Betreuer durch die Vergütung wirtschaftlich auf seine Kosten kommt oder nicht, ob die Berufsausübung sich also für ihn lohnt, ist kein geeignetes Kriterium.«

Normenkette:

BGB § 1836 Abs. 2 ;

Hinweise:

Eingesandt vom 16. Zivilsenat des OLG Köln.

Fundstellen
OLGReport-Köln 1995, 287