OLG Köln - Beschluß vom 07.04.1995 (25 WF 67/97) - DRsp Nr. 1998/19413
OLG Köln, Beschluß vom 07.04.1995 - Aktenzeichen 25 WF 67/97
DRsp Nr. 1998/19413
»Dem die Ehescheidung begehrenden Antragsteller obliegt, durch sogenannten zerrüttungsindizierenden Vortrag diejenigen Tatsachen substantiiert darzulegen, von denen die rechtliche Feststellung abhängt, daß eine unheilbare Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses eingetreten ist und die Wiederherstellung einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht mehr erwartet werden kann.«