OLG Köln - Beschluß vom 07.04.1995
25 WF 67/97
Normen:
BGB § 1565 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DRsp I(166)326f
FamRZ 1995, 1503

OLG Köln - Beschluß vom 07.04.1995 (25 WF 67/97) - DRsp Nr. 1998/19413

OLG Köln, Beschluß vom 07.04.1995 - Aktenzeichen 25 WF 67/97

DRsp Nr. 1998/19413

»Dem die Ehescheidung begehrenden Antragsteller obliegt, durch sogenannten zerrüttungsindizierenden Vortrag diejenigen Tatsachen substantiiert darzulegen, von denen die rechtliche Feststellung abhängt, daß eine unheilbare Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses eingetreten ist und die Wiederherstellung einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht mehr erwartet werden kann.«

Normenkette:

BGB § 1565 Abs. 1 ;
Fundstellen
DRsp I(166)326f
FamRZ 1995, 1503