OLG Köln - Beschluß vom 20.04.1995 (16 W 67/94) - DRsp Nr. 1995/7768
OLG Köln, Beschluß vom 20.04.1995 - Aktenzeichen 16 W 67/94
DRsp Nr. 1995/7768
»Die Anerkennung einer Entscheidung kommt auch dann nicht in Betracht, wenn der Beklagte, der sich auf das Verfahren nicht eingelassen hat und dem das dieses Verfahren einleitende Schriftstück nicht so rechtzeitig zugestellt worden war, daß er sich verteidigen konnte, die Entscheidung selbst so rechtzeitig erhalten hat, daß er noch Rechtsmittel hätte einlegen können, gleichwohl aber kein Rechtsmittel eingelegt hat.«