Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 21. März 2013 (322 F 274/12) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Anträge der Antragstellerin werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten - geboren 1962 und 1964 - streiten um die Abänderung einer Entscheidung zum öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|