OLG München - 04.09.1992 (4 WF 191/92) - DRsp Nr. 1994/12720
OLG München, vom 04.09.1992 - Aktenzeichen 4 WF 191/92
DRsp Nr. 1994/12720
Zur ausnahmsweisen Möglichkeit der Durchbrechung der Zweijahresfrist des § 1605 Abs. 2BGB im Rahmen einer Unterhaltsstufenklage für den Fall, daß in der letzten mündlichen Verhandlung vor Verurteilung der Gegenseite zur Unterhaltleistung aus Rechtsgründen noch kein Auskunftsanspruch geltend gemacht werden konnte (Situation der unzulässigen Verkürzung des Rechtsschutzes).