Die Parteien haben am 15.10.1970 vor dem Standesbeamten des Standesamtes unter der Heiratsregister-Nr. die Ehe geschlossen.
Die Antragstellerin hat von Geburt an die österreichische Staatsangehörigkeit, sie ist in Österreich aufgewachsen, lebte dort ca. 18 Jahre, deutsch ist ihre Muttersprache. Durch die Eheschließung erwarb sie daneben die italienische Staatsangehörigkeit. Sie hat ihren Mann in Italien kennengelernt, wohnte mit ihm aber dort nur etwa 1 1/2 Jahre, bevor die Familie 1972 in die BRD zog, wo man sich seither aufhält.
Der Antragsgegner hat die argentinische Staatsangehörigkeit.
Er ist in Argentinien aufgewachsen, hat dort 22 Jahre gelebt, die Schule besucht, seine Berufsausbildung erhalten und den Wehrdienst abgeleistet. Über seinen Vater besitzt er daneben die italienische Staatsangehörigkeit. Er lebte vor und während der Ehe aber nur 5 Jahre in Italien.
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