OLG München - Urteil vom 28.09.1992 (12 WF 991/92) - DRsp Nr. 1995/1920
OLG München, Urteil vom 28.09.1992 - Aktenzeichen 12 WF 991/92
DRsp Nr. 1995/1920
»Verlangt ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt eine Einsatzzeit, müssen nur die Tatbestandsvoraussetzungen der Einsatzzeit vorliegen. Tritt die Bedürftigkeit erst nachträglich ein, besteht der Anspruch, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen weiterhin gegeben sind.«