OLG Nürnberg - Beschluß vom 13.11.1995
10 UF 1976/95
Normen:
BGB § 1671 ;
Fundstellen:
FPR 1996, 196
FamRZ 1996, 563
Vorinstanzen:
AG Kelheim,

OLG Nürnberg - Beschluß vom 13.11.1995 (10 UF 1976/95) - DRsp Nr. 1996/23156

OLG Nürnberg, Beschluß vom 13.11.1995 - Aktenzeichen 10 UF 1976/95

DRsp Nr. 1996/23156

Die Erziehungsfähigkeit eines Elternteils ist im Rahmen der Entscheidung über die elterliche Sorge und aus Gründen des Kindeswohls nur dann zu überprüfen, wenn Bedenken gegen die Eignung konkret an tatsächlichen Vorgängen festgemacht werden können. Die Einholung eines Sachverständigengutachtens quasi ins Blaus hinein tangiert das Persönlichkeitsrecht des betroffenen Elternteils (hier Einholung eines Sachverständigengutachtens abgelehnt, da die behaupteten psychischen Beeinträchtigungen des sorgeberechtigten Elternteils nach den bisherigen Ermittlungen und den vorliegenden Attesten für das Gericht nicht feststellbar waren).

Normenkette:

BGB § 1671 ;

Gründe: