OLG Oldenburg, vom 05.09.1990 - Aktenzeichen 3 UF 55/90
DRsp Nr. 1992/9999
Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs:d. Ein schwerwiegendes Fehlverhalten (§ 1579 Nr. 6 BGB) der Ehefrau liegt dann vor, wenn diese ihren Ehepartner zumindest bedingt vorsätzlich in dem Glauben bestärkt hat, ein wenige Wochen nach der Eheschließung gezeugtes Kind stamme von ihm ab;e. die Auswirkungen einer wesentlichen Verschlechterung des Lebensstandards der sorgeberechtigten Mutter auf den Lebensstandard eines gemeinsamen Kindes bleiben unberücksichtigt.