OLG Oldenburg - Beschluß vom 16.12.1992 (5 W 123/92) - DRsp Nr. 1995/2577
OLG Oldenburg, Beschluß vom 16.12.1992 - Aktenzeichen 5 W 123/92
DRsp Nr. 1995/2577
Ist ein gemäß § 70bFGG im Unterbringungsverfahren bestellter Rechtsanwalt in dem Bestellungsbeschluß unzutreffend als "beigeordnet" bezeichnet worden, so kann er Gebühren nach § 112BRAGO verlangen, da er in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt beigeordnet worden ist, auch wenn ursprünglich durch das Gericht seine Bestellung als Verfahrenspfleger gemeint war.