OLG Rostock - Beschluß vom 20.04.1999 (8 UF 57/99) - DRsp Nr. 1999/10347
OLG Rostock, Beschluß vom 20.04.1999 - Aktenzeichen 8 UF 57/99
DRsp Nr. 1999/10347
»Im Rahmen des nach § 1671BGB jetzt geltenden Antragsprinzips hat eine Einigung der Eltern über die Alleinsorge eines von ihnen ausschlaggebenden Charakter. Das Gericht muß sich in diesem Fall auf die von Amts wegen vorzunehmende Prüfung beschränken, ob die Voraussetzungen des § 1666BGB gegeben sind.«