1. Die Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Saarlouis vom 12. April 2013 - 23 F 446/10 SO - wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens werden, soweit hierüber nicht durch Beschluss des Senats vom 20. September 2012 - 9 WF 52/12 - entschieden worden ist, gegeneinander aufgehoben.
I.
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