Das Familiengericht hat auf den am 15.1.1988 dem Antragsgegner zugestellten Scheidungsantrag hin die' am 25.4.1968 geschlossene Ehe der Parteien geschieden. Zugleich hat es damit im Verbund den Versorgungsausgleich unter ihnen geregelt. Dabei hat es von dem Versicherungskonto des Antragsgegners bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Berlin, auf das der Antragstellerin bei dieser Anstalt Rentenanwartschaften in Höhe von monatlich 546,00 DM, bezogen auf das Ende der Ehezeit, übertragen. Ferner hat es zum Ausgleich der Anwartschaften des Antragsgegners auf Betriebsrente bei den Stadtwerken Saarbrücken zusätzlich von dem erwähnten Versicherungskonto des Antragsgegners monatliche Rentenanwartschaften in Höhe von 60,20 DM im Wege des erweiterten Splittings übertragen.
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