OLG Stuttgart, vom 03.08.1989 - Aktenzeichen 17 WF 101/89
DRsp Nr. 1992/10126
Grenzen der Obliegenheit des Unterhaltsklägers, der sein Titulierungsinteresse gegenüber dem freiwillig zahlenden Beklagten geltend macht, aufÄ kostensparende Ä Möglichkeiten zur Errichtung einer vollstreckbaren Urkunde hinzuweisen.