OLG Zweibrücken - Beschluss vom 01.12.1999 (2 UF 6/99) - DRsp Nr. 2000/4242
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 01.12.1999 - Aktenzeichen 2 UF 6/99
DRsp Nr. 2000/4242
Zwar zählt die Alterssicherung der Landwirte nach dem ALG im weitesten Sinne zur gesetzlichen Rentenversicherung, jedoch sind die hieraus folgenden Anwartschaften bei der Durchführung des Versorgungsausgleiches nicht nach § 1587a Abs. 2 Nr. 2BGB, sondern nach Nr. 4 der genannten Vorschrift einzuordnen und zu bewerten.