OLG Zweibrücken - Beschluß vom 02.02.1998
5 WF 59/97
Normen:
BGB § 1587 ; FGG § 53b Abs. 2 ; VAHRG § 11 Abs. 2 ; ZPO § 610 ;
Fundstellen:
FamRZ 1998, 918
FuR 1998, 215
OLGReport-Zweibrücken 1998, 280

OLG Zweibrücken - Beschluß vom 02.02.1998 (5 WF 59/97) - DRsp Nr. 1998/16798

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 02.02.1998 - Aktenzeichen 5 WF 59/97

DRsp Nr. 1998/16798

»1. Wird im selben Verfahren neben einem Scheidungsantrag auch eine Eheaufhebungsklage - hier: gegenläufig im Wege der Widerklage - begehrt, so darf das Gericht zur Vorbereitung des Versorgungsausgleichs die Auskünfte bei den Versorgungsträgern einholen; ob im Falle der Begründetheit des Eheaufhebungsbegehrens gleichzeitig im selben (Verbund-)Verfahren über den Versorgungsausgleich zu entscheiden ist, bleibt offen. 2. Zur Einholung der Auskünfte bei den Versorgungsträgern durch das Familiengericht ist das Einverständnis des betroffenen Ehegatten nicht erforderlich; ein derartiges Einverständnis darf deshalb nicht erzwungen werden.«

Normenkette:

BGB § 1587 ; FGG § 53b Abs. 2 ; VAHRG § 11 Abs. 2 ; ZPO § 610 ;
Fundstellen
FamRZ 1998, 918
FuR 1998, 215
OLGReport-Zweibrücken 1998, 280