OLG Zweibrücken - Beschluß vom 04.08.1997 (5 UF 23/97) - DRsp Nr. 1998/115
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 04.08.1997 - Aktenzeichen 5 UF 23/97
DRsp Nr. 1998/115
»1. Haben die Eltern eines minderjährigen Kindes eine auslegungsbedürftige Vereinbarung über den persönlichen und finanziellen Aufwand für das "Holen und Bringen" des Kindes beim Umgang mit dem nichtsorgeberechtigten Elternteil getroffen, so darf das hierwegen angegangene Familiengericht die konkrete Regelung nicht den Eltern selbst überlassen.2. Die Verweigerung dieser Regelung kann die Aufhebung und Zurückverweisung begründen.«