OLG Zweibrücken - Beschluß vom 08.01.1998 (3 W 248/97) - DRsp Nr. 1999/1414
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 08.01.1998 - Aktenzeichen 3 W 248/97
DRsp Nr. 1999/1414
»Weder für die formlose Anhörung eines Beteiligten als Beweisperson (§ 12FGG) noch für seine förmliche Vernehmung in entsprechender Anwendung von § 448ZPO ist es erforderlich, daß bereits einiger Beweis für die aufzuklärende Tatsache erbracht ist (Anschluß an BayObLGZ 1970, 173).«