OLG Zweibrücken - Beschluss vom 10.08.1999
5 WF 72/99
Normen:
ZPO § 247 ;
Fundstellen:
NJW 1999, 2907
OLGReport-Zweibrücken 1999, 406

OLG Zweibrücken - Beschluss vom 10.08.1999 (5 WF 72/99) - DRsp Nr. 1999/11380

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.08.1999 - Aktenzeichen 5 WF 72/99

DRsp Nr. 1999/11380

»Der Einsatz einer Prozeßpartei als Soldat der Deutschen Bundeswehr im Rahmen des Kfor-Kontingents im Kosovo (hier: als Kompaniechef) ist kein Aussetzungsgrund wegen kriegsbedingter Verkehrsabgeschnittenheit im Sinne des § 247 ZPO In derartigen Fällen hat das Gericht jedoch sachgerecht auf die derzeitigen besonderen dienstlichen Verhältnisse dieser Partei Rücksicht zu nehmen.

Normenkette:

ZPO § 247 ;
Fundstellen
NJW 1999, 2907
OLGReport-Zweibrücken 1999, 406