OLG Zweibrücken - Beschluß vom 12.05.1998 (5 WF 28/98) - DRsp Nr. 1999/1405
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 12.05.1998 - Aktenzeichen 5 WF 28/98
DRsp Nr. 1999/1405
»Die Anordnung einer Kindesrückführung darf nicht als einstweilige Herausgabeanordnung in einem selbständigen Sorgerechtsverfahren erfolgen.«Ein selbständiges Sorgerechtsverfahren ist kein Hauptsacheverfahren bezüglich der Herausgabe und Rückführung eines Kindes.