OLG Zweibrücken - Beschluß vom 12.08.1996 (5 UF 78/96) - DRsp Nr. 1997/5650
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 12.08.1996 - Aktenzeichen 5 UF 78/96
DRsp Nr. 1997/5650
»1. Im Sorgerechtsregelungsverfahren, welches ein 5 Jahre altes Kind betrifft, ist dieses - vorbehaltlich begründeter Ausnahmen - grundsätzlich zu hören.2. Ein Verstoß gegen diese Anhörungspflicht ist ein erheblicher Verfahrensfehler, der in entsprechender Anwendung des Rechtsgedanken aus § 539ZPO auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zur Aufhebung und Zurückverweisung führen kann.«