Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
III.Die Rechtsbeschwerde findet nicht statt.
IV.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten sind die Eltern des am ... in Mannheim geborenen Kindes A.... Die Mutter ist Deutsche, der Vater besitzt die britische Staatsangehörigkeit. Ein Auszug aus dem Geburtseintrag der Stadt Mannheim vom ... sowie eine Geburtsbescheinigung vom ... weisen jeweils für den Vater des Kindes keinen Eintrag aus. In einer am 3. November 2011 von der Stadt Mannheim ausgestellten Geburtsurkunde ist der Antragsteller als Vater des Kindes aufgeführt. Eine Sorgerechtserklärung nach deutschem Recht wurde nicht abgegeben. Die Eltern streiten im vorliegenden Verfahren über die Rückführung des Sohnes nach dem (HKiEntÜ).
1. 2.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|