OLG Zweibrücken - Beschluss vom 18.04.2013 (6 UF 156/12)
I. Der angefochtene Beschluss wird geändert: Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin 6.000,00 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 % Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 500,00 € seit dem 1. [...]