Der angefochtene Beschluss wird geändert:
1.Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin monatlich 250,00 € seit dem 1. September 2011 bis zum 15. August 2012 jeweils zum 15. eines Monats nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz aus dem jeweils fälligen Betrag zu zahlen.
2.Der weiter gehende Antrag wird abgewiesen.
II.Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
III.Die Kosten beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
IV.Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.
V.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
VI.Der Verfahrenswert wird für beide Instanzen auf
3.000,00 €
festgesetzt.
A.
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