OLG Zweibrücken - Beschluss vom 15.07.1999
2 WF 74/99
Normen:
ZPO § 114, §§ 645 ff;
Fundstellen:
NJWE-FER 2000, 95
OLGReport-Zweibrücken 1999, 495

OLG Zweibrücken - Beschluss vom 15.07.1999 (2 WF 74/99) - DRsp Nr. 2000/4251

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.07.1999 - Aktenzeichen 2 WF 74/99

DRsp Nr. 2000/4251

prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Unterhaltsklage kann nicht schon deshalb verweigert werden, weil der klagende Unterhaltsberechtigte, die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten nicht dargelegt hat, da es dem zur Zahlung von Unterhalt Verpflichteten obliegt, seine Leistungsunfähigkeit bzw. eingeschränkte Leistungsfähigkeit einschließlich sämtlicher diese beeinträchtigende Umstände darzutun und ggf. nachzuweisen.