OLG Zweibrücken - Beschluss vom 15.07.1999 (2 WF 74/99) - DRsp Nr. 2000/4251
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.07.1999 - Aktenzeichen 2 WF 74/99
DRsp Nr. 2000/4251
prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Unterhaltsklage kann nicht schon deshalb verweigert werden, weil der klagende Unterhaltsberechtigte, die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten nicht dargelegt hat, da es dem zur Zahlung von Unterhalt Verpflichteten obliegt, seine Leistungsunfähigkeit bzw. eingeschränkte Leistungsfähigkeit einschließlich sämtlicher diese beeinträchtigende Umstände darzutun und ggf. nachzuweisen.
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