LG Frankenthal, - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 242/99
OLG Zweibrücken - Beschluß vom 18.10.1999 (3 W 228/99) - DRsp Nr. 2000/4246
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 18.10.1999 - Aktenzeichen 3 W 228/99
DRsp Nr. 2000/4246
Die Vergütung des Vereinsbetreuers bei bemittelten und mittellosen Betreuten bestimmt sich nach Inkrafttreten des BtÄndG nunmehr nach den gleichen Kriterien, nämlich nach den Fachkenntnissen des Betreuers sowie dem Unfang und dem Schwierigkeitsgrad des Betreuungsgeschäfts.